Notar
Um eine Immobile zu kaufen oder zu verkaufen ist ein Notar unabdingbar.
Ein Notar wird beauftragt, um einen rechtsgeschäftlichen Vorgang bei einem Immobilienkauf- und Verkauf zu beurkundigen. Er fungiert hierbei als selbstständiger und diplomatischer Betreuer. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten ist dem Notar als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Notare sind aber ebenfalls Volljuristen. Nach ihrem zweiten Staatsexamen absolvieren sie einen Vorbereitungsdienst als Notarassessor und können sich dann auf die Stelle des Notars bewerben. Man benötigt und bestellt allerdings nur so viele Notare, wie es für die geordnete Rechtspflege erforderlich ist. Welcher Notar ausgewählt wird, entscheidet die staatliche Justizverwaltung. Ihre Hauptaufgabe ist es, Urkunden mit Beweiskraft und unmittelbarer Vollstreckung zu entwerfen und zu erstellen. Wird eine Geldschuld notariell anerkannt, so kann derjenige zu dessen Gunsten die Schuld anerkannt wird unmittelbar zwangsvollstrecken, ohne vorher vor Gericht einen Zahlungstitel erwirken zu müssen. Bei einer in das Grundbuch eingetragene Beurkundung der Grundschuld kann der Grundschuldgläubiger sofort eine Vollstreckung der Immobilie erhängen ohne vorher vor Gericht zu müssen. Eine Notarurkunde ist gleich gewichtet mit einem gerichtlichen Urteil. Sie dürfen Vollstreckungstitel errichten und vollstreckbare Ausfertigungen erteilen (§ 797 II Satz 1 ZPO).