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Wohnfläche

Für den Wert einer Immobilie ist die Wohnfläche ein wichtiger Faktor.

Die Wohnfläche einer Immobilie in Ebersberg bildet die wichtigste Information für ein Verkaufsexpose sowie für die Vermietung einer Wohnung. Sie bestimmt den Wert, indem Sie ein Ansatzpunkt ist, mit welchem der Kaufpreis ermittelt wird. Um den Kaufpreis zu berechnen, muss man die Wohnfläche mit dem ortsüblichen Quadratmeterpreis multiplizieren. Daraus wird klar, dass die Wohnfläche eine unabdingbare Rolle für den Kauf, Verkauf oder die Vermietung einer Eigentumswohnung in Ebersberg spielt. Es ist wichtig, die Wohnfläche korrekt zu ermitteln, da falsche Angaben eine Auswirkung auf die Gewährleistungsansprüche auf Käufer- oder Mieterseite haben. Das Maß der Wohnfläche befindet sich normalerweise auf den Grundrissen und den Bauplänen der relevanten Immobilie in Ebersberg. Geringfügige Abweichungen sind durchaus normal und werden nicht beanstandet. Die größte Herausforderung ist hierbei die Wohnfläche korrekt zu berechnen. Häufig werden Grundflächen fälschlicherweise voll berechnet werden, oder Räume, die nicht anrechnungsfähig sind mit in die Rechnung genommen.  Damit es bei einem Immobilienverkauf also nicht zu Schadensersatzansprüchen kommt, sollte in den Immobilienkaufverträgen immer auf die Grundrisszeichnungen verwiesen werden. Um zu wissen, welche Räume als Wohnfläche berechnet werden, ist sich an die Wohnflächenverordnung zu halten. Räume, welche darin enthalten sind, sind: Badezimmer, WC, Dielen und Flure, Kinderzimmer, Küchen, Esszimmer, Schlafzimmer und Wohnzimmer, Nebenräume (Lebensmittelkammer, Waschküche) und Gästezimmer. Räume mit einer Höhe von zwei Meter können voll angerechnet werden. Räume mit einer Höhe von ein bis zwei Metern können nur zur Hälfte angerechnet werden. Räume mit einer Höhe von weniger als einem Meter, so wie bei Dachschrägen, können nicht als Wohnfläche gewertet werden.