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Modernisierung (WEG)

Alle Maßnahmen, die man unternimmt, um den Wert einer Immobilie zu steigern, nennt man Modernisierung.

Durch Modernisierungen können Besitzer einer Immobilie den Wert dieser Anlage deutlich nachhaltig steigern und ihren Eigentümern außerdem modernes und komfortables Wohnen ermöglichen, was sich auf die Wohnverhältnisse auswirkt. Außerdem ist es möglich, durch bestimmte Modernisierungen Energie und Wasser sparen zu können (§§ 559, 555b Nr. 1, 3 – 6 BGB). Vor Verkauf einer Immobilie in Ebersberg, ist es also durchaus sinnvoll, sich zu überlegen, ob man diese vor Insererierung nicht modernisiert, um einen höheren Kaufpreis ansetzen zu können und die Anzahl der Interessenten zu erhöhen. Der Besitzer einer Eigentumswohnung kann sein Sondereigentum nach belieben modernisieren. Möchte er etwas aus dem Gemeinschaftseigentum modernisieren, so muss er sich mit der Wohnungseigentümereigenschaft zusammenschließen und ist von deren Beschlussfassung abhängig. Bei Gemeinschaftseigentum können auch Modernisierungen vorgenommen werden, ohne dass ein Reparaturbedarf besteht. Das geht allerdings nur, mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit. Das bedeutet, dass die Modernisierungsmaßnahmen mit dreiviertel alle stimmberechtigten Wohnungseigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen worden sind. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann bei Gemeinschaftseigentum keine Modernisierungsmaßnahmen vornehmen. Instandhaltung und Instandsetzungsmaßnahmen sind aber von Modernisierungen abzugrenzen und können auch mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Bedarf an Instandsetzung besteht. Ein Beispiel dafür ist, der Austausch von einfach verglasten Fenstern durch Isolierglasfenster. Sind die Fenster vorher noch intakt, so ist es eine einfache Modernisierung. Sind die Fenster aber schon veraltet und zum Beispiel undicht, so spricht man von einer modernisierenden Instandsetzung.