Verkehrswert
Der Markt- und Verkehrswert eines Grundstücks beeinflusst unmittelbar den derzeitigen Kaufpreis einer Immobilie.
Unbebaute Grundstücke werden nach dem Bodenrichtwert im sogenannten Vergleichswertverfahrens bewertet, während bebaute Grundstücke nach Ertragswert- oder Sachwertverfahren beurteilt werden. Die Beauftragung einer sachverständigen Person zur Ermittlung eines aktuellen und verlässlichen Kaufpreises, im Verkehrswertgutachten, können sowohl Käufer als auch Verkäufer einer Immobilie durchführen. Der hierbei ermittelte Wert stellt eine elementare Grundlage zur Verhandlung des tatsächlichen Kaufpreises dar. Besonderes Interesse im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Grundstücken in Ebersberg haben potentielle Käufer, welche sich über den tatsächlichen Wert eines Grundstücks bewusst sein möchten, um nicht mehr zu bezahlen als den tatsächlichen Wert. Weiterhin ist der aktuelle Verkehrswert auch für den Verkäufer von wesentlichem Interesse, da dieser einen möglichst hohen Verkaufspreis realisieren möchte. Zusammenfassend wird ein möglicher, durch den Verkäufer und Käufer ausgehandelte Kaufpreis des relevanten Grundstücks ersichtlich. Der Kaufpreis kann jedoch auch deutlich vom tatsächlichen Wert in beide Richtungen abweichen, wodurch der Verkehrswert lediglich zur Orientierung einer Kaufpreisbestimmung dient. Der Kaufpreis stellt somit den schlussendlichen den Preis dar, welcher ein Kaufinteressent bereit ist, für eine Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt sowie einer konkreten Situation zu bezahlen. Der Verkehrswert ist jedoch nur von Wert, wenn jemand bereit ist, eine Immobilie in Ebersberg zu kaufen. Ist niemand bereit, so ist der Verkehrswert wertlos.