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Verkaufsverhandlungen

Professioneller Kundenumgang mit Käufern ist für Verhandlungen unabdingbar.

Liegt bereits eine erfolgreiche Besichtigung einer Immobilie vor, so ist es in der Hand des Eigentürmers der Immobilie oder dem engagierten Makler, eine professionelle Vertragsverhandlung mit den Kaufinteressenten durchzuführen. Im Falle der Beauftragung eines Immobilienmaklers zum Verkauf Ihrer Immobilie, ist dieser verpflichtet die Verkaufsverhandlung zu übernehmen und im Interesse des Verkäufers und Käufers auszutarieren. Oftmals gehen Eigentümer fälschlicherweise davon aus, dass sich Ihre Immobilie von selbst verkauft – eine sensible und professionell geführte Verkaufsverhandlung trägt jedoch maßgeblich zu einem Verkaufserfolg der Immobilie in Ebersberg bei. Ein taktisches und überlegtes Vorgehen wie auch Zugeständnisse an manchen Stellen sind für Verkäufer ein muss. Daher sollten Verkaufsverhandlungen im besten Fall ausschließlich von professionellen Verkäufern oder Immobilienmaklern durchgeführt werden, welche über professionelle Techniken und innovative Vermarktungsansätze verfügen. So wird beispielsweise beim Einsatz des Bieterverfahrens nicht selten ein höherer Verkaufspreis erzielt als bei herkömmlichen Verkaufstechniken. Der im Bieterverfahren eingesetzte Mindestpreis, muss hierbei durch jeden interessierten Käufer einer Immobilie mindestens geboten werden. Er ist etwas unter dem Marktpreis positioniert, sodass möglichst viele Interessenten erreicht werden und ein Gebot abgeben. Im Falle gängiger Vermarktungsverfahren liegt der Angebotspreis in der Regel bis zu 10 Prozent oberhalb des festgesetzten Marktpreises, diese Vorgehensweise bietet im Hinblick auf Vertragsverhandlungen einen wesentlichen Handlungsspielraum.