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Realteilung

Ein Grundstück kann in einer Realteilung in mehrere selbstständige Grundstücke aufgeteilt werden.

In einer Realteilung wird ein Grundstück in mehrere rechtlich selbstständige Grundstücke geteilt. Jedes dieser Teile besitzt ein eigenständiges Grundbuchblatt und eine laufende Nummer im Grundbuch. Für die Realteilung eines Grundstücks ist eine Neueinmessung der einzelnen Grundstücke notwendig. Die neuen Flurstücke bekommen dann eine zugeschriebene Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster. In der Regel ist es auch nicht notwendig eine Realteilung vor einem Notar beurkunden zu lassen. Es reicht, dass der Besitzer beim Grundbuchamt eine Erklärung einreicht in der steht, dass eine Realteilung seines Objektes vorgenommen wurde. Ein Notar muss erst hinzugezogen werden, wenn die Absicht besteht, eine Immobilie darauf anschließend zu verkaufen. Eine Realteilung erfolgt, wenn der Eigentümer neu entstandene Teilflächen verkaufen möchte, um sie so wirtschaftlich besser zu nutzen. Es rentiert sich nachhaltig mehr, wenn ein Grundstück mit mehreren Gebäuden bebaut ist als nur mit einem. Natürlich spielt hier die Größe des Grundstücks eine große Rolle. Bevor aber eine Realteilung stattfinden kann, muss man mit der zuständigen Baubehörde abklären, ob es dann noch möglich ist auf den neu entstehenden Grundstücken zu bauen. Die Realteilung eines Grundstücks muss im Geltungsbereich des Bauplans liegen und darf diesem nicht widersprechen. (§19 Abs. II BauGB)