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Reallast

Mit der Reallast hat man das Recht, wiederkehrende Leistungen aus einem Grundstück einzufordern.

Eine Reallast muss immer ins Grundbuch eingetragen werden und wirkt sich somit auf den Verkehrswert einer Immobilie aus. Sie entsteht dann, wenn ein Eigentümer eines Grundstückes in Ebersberg eine Belastung mit einer anderen Person ausgemacht hat. Solche Reallasten findet man aber normalerweise eher in Dörfern und ländlichen Umgebungen. Sind sich Eigentümer und Reallastberechtigter einig und wurde eine Eintragung in das Grundbuch unternommen, so ist eine Reallast gültig. Die Reallast kann auch ein übertragbares und vererbliches Recht sein, wenn man es so bestellt. Ansonsten ist es unübertragbar und nicht vererblich. Im Falle dessen, dass mehrere Bruchteileigentümer eingetragen sind, wie zum Beispiel ein Ehepaar, kann auch dieser Bruchteil des Grundstücks mit einer Reallast belastet werden. Meistens ist eine Reallast mit der Verpflichtung von einer Geldzahlung verbunden, aber auch Dienst- und Sachleistungen können Gegenstand dieser Reallast sein. Allerdings bedeutet die Reallast nicht zwingend, dass man das Grundstück auch nutzen darf. Der Eigentümer des Grundstücks kann selbst entscheiden, wie er Leistungen erwirtschaften möchte, welche zur Erfüllung der Reallast nötig sind. Eine Zwangsvollstreckung im Falle des Verzugs einer Leistung ist durchaus möglich.  Eine im Grundbuch eingetragene Verkehrslast wirkt sich immer auf den Verkehrswert des Grundstücks aus. Auch wenn Reallasten eher für ländlichere Gegenden üblich sind, sollten sich Immobilienfirmen und Makler in Ebersberg über das aktuelle Grundbuch eines Grundstückes informieren.