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Grundbuch

Alle mit einem Grundstück verbunden Lasten und Rechte als auch die entsprechenden Eigentumsverhältnisse sind im Grundbruch geführt.

Das Grundbuch stellt ein öffentliches Verzeichnis dar, welches von den jeweiligen Amtsgerichten geführt und verwaltet wird, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet. Das Grundbuch ist untergliedert in drei wesentliche Bereiche: In der ersten Abteilung sind sämtliche Eigentumsverhältnisse aufgeführt. Neben Informationen in Bezug auf die Eigentümer enthält diese Details zu den Erbbauberechtigen eines Grundstücks. Im zweiten Teil werden potentielle Beschränkungen als auch Belastungen detailliert hinterlegt. Dies können bestimme Nutzungsrechte, Nießbaurechte, Wegerechte oder Erbbaurechte, welche für das Grundstück existieren sein. Im letzten und dritten Abteil sind mögliche Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden hinterlegt. Ein Grundbuchblatt steht hierbei für ein selbstständiges Grundstück.