Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Preis des Bodens, bzw. des unbebauten Grundstückes an. Der Preis bezieht sich immer auf eine bestimmte Lage und auf die Quadratmeteranzahl der Grundstücksfläche.
In §196 BauGB wird der Begriff des Bodenrichtwerts genau definiert. Der Paragraph besagt, dass „durchschnittliche Lagewerte in Euro je Quadratmeter für den Boden in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes des Grundstücks“. Die Kaufpreissammlungen der entsprechenden Gemeinden sind immer die Ausgangsbasis zur Ermittlung der Bodenrichtwerte. Die Kaufpreissammlungen beinhalten die Kaufpreise aller verkauften Immobilien und unbebauten Grundstücke innerhalb eines Jahres und nur innerhalb der Gemeinde. Diejenigen Gebiete, welche nach Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen, werden aufgrund ihrer Übereinstimmung in dieselbe Richtwertzone eingeteilt. Wenn Gebiete bebaut sind, wird der Bodenrichtwert so ermittelt, als wäre das Grundstück nicht vorhanden. Die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse der Gemeinden bilden die Basis für die Ermittlung der Bodenrichtwerte. Wenn eine Immobilie bewertet werden soll, werden die Wert-, Nutzungs- und Lageverhältnisse des Grundstückes berücksichtigt. Der Erschließungszustand, die Art der baulichen Nutzung und die Gestalt des Grundstücks spielen eine große Rolle bei der Ermittlung des Wertes. Wenn ein Grundstück in Bezug auf die Parameter stark vom sogenannten Richtwertgrundstück abweicht, kann der Verkehrswert des Grundstückes entsprechend vom Bodenrichtwert abweichen. Damit die Abweichungen der beiden Werte exakt berechnet werden können, werden Anpassungsfaktoren benötigt. Entsprechende Anpassungsfaktoren werden von einigen Gutachterausschüssen in Marktberichten angegeben. Die Anpassungsfaktoren zählen jeweils für eine abweichende Eigenschaft. Wenn die Immobilie von einem professionellen Immobilienmakler verkauft werden soll, bezieht dieser bei der Wertermittlung immer den Bodenrichtwert mit ein. Der Bodenrichtwert wird miteinbezogen, da er ein sehr wichtiges Kriterium darstellt, um den exakten Kaufpreis einer Immobilie zu ermitteln.