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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, wenn eine Immobilie gekauft wurde und in einzelne, rechtlich voneinander getrennte Wohneinheiten aufgeteilt werden soll.

Jede Einheit muss nach Paragraph 3 und Paragraph 7 des Wohnungseigentumsgesetzes, über einen eigenen abschließbaren Zugang verfügen. Wenn ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll, muss dies bei einem Grundbuchamt erledigt werden. Für dieses Vorhaben wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung und ein Aufteilungsplan benötigt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass sich die Wohneinheiten des Gebäudes baulich von den anderen Gebäudeteilen abtrennen und jeweils mit einem eigenen verschließbaren Zugang ausgestattet sind. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung belegt zudem, dass jede Wohnung über ein Bad und eine Küche verfügt und somit auch als Wohnung genutzt werden kann. Damit die Genehmigung eingeholt werden kann, benötigen die Wohneinheiten einen Schall- und Wärmeschutz, sowie Wände und Decken, welche die Wohnung von den anderen Einheiten abgrenzen. Die Wohnung muss zudem über einen abschließbaren eigenen Zugang verfügen. Der Aufteilungsplan gibt Auskunft über die Aufteilung der Wohnungen und stellt den Grundriss der verschiedenen Wohneinheiten dar. Damit eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt werden kann, werden zuvor einige Unterlagen benötigt. Ein Antrag mit Lage- und Aufteilungsplan, sowie ein aktueller Grundbuchauszug werden benötigt, um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten. In der Regel wird der Aufteilungsplan von einem Architekten erstellt und ist Bestandteil der Teilungserklärung. Diesem Grundriss können nicht nur die Wohneinheiten entnommen werden, sondern auch Schnitte, Gebäudeansichten und dazugehörige Abstellräume. Damit die Wohneinheiten besser voneinander abzugrenzen sind, müssen diese durchnummeriert sein. Die Nummerierung gilt für die jeweilige Wohnung, den dazugehörigen Abstellraum und den PKW-Stellplatz. Wenn eine abgeschlossene Wohnung in einem bislang als Einfamilienhaus geltenden Gebäude eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten soll, kann dies prinzipiell auch ohne Baugenehmigung erfolgen. Wenn das Haus jedoch noch nicht besteht, sondern erst errichtet werden soll, wird eine Baugenehmigung benötigt, damit eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellt werden kann. Die Kosten variieren je nach Bundesland oder Kommune und so kommt es dazu, dass in Bayern landesweit zwischen 25 und 150 Euro je Einheit anfallen.